Die Nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt der Verträge zwischen dem PIANOHAUS WOLFGANG DUBBEL (nachfolgend PIANO DUBBEL genannt) und dem Käufer. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform.
PIANO DUBBEL kann u.a. vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer mit der Zahlung des Gesamtbetrages oder mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug kommt.
Tritt PIANO DUBBEL berechtigt vom Vertrag zurück, kann PIANO DUBBEL einen Pauschalabzug von 20 % des Kaufpreises vornehmen, zuzüglich Transportkosten und sonstigen mit der Kaufvertragsabwicklung verbundenen Kosten. Für die Nutzung des Instruments durch den Käufer kann PIANO DUBBEL pauschal 2 % pro Monat der Nutzung von dem zurückzugewährenden Kaufpreis abziehen.
Sofern der Käufer die Lieferung des gekauften Instrumentes selbst veranlasst, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald das Instrument den Betrieb von PIANO DUBBEL verlässt.
Bei Lieferung durch eine von PIANO DUBBEL beauftragte Fachspedition ist das Instrument im Rahmen der Versicherungsbedingungen der Klavierspedition versichert.
Die Mängelansprüche verjähren bei Neuinstrumenten nach zwei Jahren.
Bei neuen Klavieren und Flügeln gewährt PIANO DUBBEL freiwillig eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Gefahrübergang.
Die fünfjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Verschleißteile (z.B. Saiten etc.) an den Geräten.
Bei gebrauchten Instrumenten verjähren die Mängelansprüche nach einem Jahr.
PIANO DUBBEL gewährt freiwillig eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Gefahrenübergang.
Liegt ein von PIANO DUBBEL zu vertretener Mangel der Kaufsache vor, ist PIANO DUBBEL nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung berechtigt.
Gerät PIANO DUBBEL mit der Mängelbeseitigung/Nachlieferung in Verzug, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden und Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind (entgangener Gewinn, sonstige Vermögensschäden), ist ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen des Mangels beruht.
PIANO DUBBEL haftet nicht für Mängel, die auf eine Nichtbeachtung der hier einsehbaren Klavierpflegehinweise zurückzuführen sind.
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher oder außervertraglicher Haftung werden von uns nicht geleistet.
Dies gilt auch z.B. für Schäden an dem Liefergegenstand selbst sowie Schäden durch Betriebsstörungen.
Auch sonstige Schäden bei Erwerbern oder Dritten, welche durch von uns gelieferte Produkte oder durch den Zeitpunkt und/oder die Art und Weise der Lieferung oder Gewährleistung direkt oder indirekt entstehen. Auch für von uns nicht verursachte Beschädigungen haften wir nicht.
Stimmungen, Regulierungen, normale Servicearbeiten und Instandhaltungskosten fallen nicht unter die Gewährleistung. Für die Unveränderlichkeit des Gehäuses (Furnier, Lackflächen, Farbtöne) stehen wir nicht ein. Wir stehen auch nicht für Schäden oder Mängel ein, die sich aus extremem oder unangemessenem
Gebrauch des Instrumentes ergeben oder die daraus resultieren, dass das Instrument extremen Bedingungen – Hitze, Kälte, Luftfeuchtigkeit, Trockenheit · oder dem Wechsel solcher Bedingungen
ausgesetzt wurde. Bitte informieren Sie sich hierzu in unserer Broschüre „Pflegeanleitung Klaviere & Flügel“.
Eine Haftung außerhalb einer Luftfeuchtigkeit von 40-70% wird ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch des Ersterwerbers ist ferner nicht gegeben, wenn er eigenmächtig oder durch Dritte Veränderungen am Instrument vornimmt. Die Gewährleistung entfällt ebenso, wenn der Ersterwerber das Instrument nicht auf seine Kosten von einem qualifizierten Fachmann regelmäßig mindestens einmal
jährlich stimmen und nachsehen lässt und der beanstandete Fehler auf den Mangel fachlicher Pflege zurückzuführen ist. Umfang
und Häufigkeit notwendiger Servicearbeit hängen von den individuellen Ansprüchen und der Art der Nutzung ab.
Auf Wunsch wird Ihr Fachhändler diese Pflege gern übernehmen und sinnvolle Empfehlungen geben. Unsere Gewährleistungspflichten erlöschen
auch, wenn das Instrument innerhalb der dem Ersterwerber zustehenden Gewährleistungsfrist weiterverkauft wird, es sei
denn, zwischen PIANO DUBBEL und dem Folgeerwerber wird ausdrücklich vereinbart, dass die dem Ersterwerber zustehende Gewährleistungsdauer durch PIANO DUBBEL auf den Folgeerwerber übertragen wird,
bezogen auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Ersterwerbs.
Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn nicht im Kaufvertrag anders vereinbart. Ist Ratenzahlung vereinbart, wird die erste Rate sofort fällig, die darauffolgenden Raten jeweils zum 15. des Folgemonats. Kommt der Käufer mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, wird der Gesamtbetrag fällig.
Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von PIANO DUBBEL. Bestehen zur gleichen Zeit mehrere Ansprüche gegen den Käufer, verbleibt die gesamte Ware bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche im Eigentum von PIANO DUBBEL.
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist Siegen.
Der Mieter erkennt ausdrücklich das Eigentumsrecht des Vermieters an dem Instrument an.
Er darf keinerlei Verfügungen über das Instrument treffen, die das m Eigentumsrecht des Vermieters beeinträchtigen; insbesondere darf er das Instrument nicht veräußern, verschenken, verpfänden, verleihen, weitervermieten oder ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters aus den vertraglich abgesprochenen Örtlichkeiten entfernen.
Das Instrument sowie das mitgelieferte Zubehör (Pianobank, etc.), ist vom Mieter pfleglich zu behandeln und vor vermeidbaren Beschädigungen des Inneren und Äußeren zu schützen. Der Vermieter ist zudem berechtigt, sich jederzeit nach vorheriger Terminabstimmung von dem Vorhandensein und dem Zustand der gelieferten Instrumente zu überzeugen. Folgende Hinweise zum Umgang sind unbedingt zu beachten:
Das Instrument ist vor Wetter-/Klimaeinflüssen wie Starkregen oder direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.
Es ist sicherzustellen, dass außerhalb von Transporten die Bremsen des Instruments (falls vorhanden)
mzu jeder Zeit angezogen sind.
Es dürfen keine Gegenstände auf oder im Instrument abgestellt werden.
Die Saiten des Instruments dürfen zu keiner Zeit berührt werden.
Es darf kein externer Service am Instrument stattfinden, es sei denn, dies ist vorab schriftlich von uns genehmigt worden.
Bei Nichtnutzung darf das Instrument zu keiner Zeit ohne Bewachung oder frei zugänglich sein. Zudem ist dieses mit der zugehörigen Hülle/Decke abzudecken.
Welche Temperatur und Luftfeuchtigkeit ist wichtig?
Temperatur von 15° bis 25°C, relative Luftfeuchtigkeit laut Garantiebedingungen aller Klavierhersteller 40-70%; innerhalb dieser Bereiche möglichst konstant. Bei Über- oder Unterschreiten dieser Grenzwerte sind klimaregelnde Maßnahmen nötig (Luftbefeuchter oder Entfeuchter). Extreme Verstimmungen sind die Folge, außerdem haben Sie mit Funktionsbeeinträchtigungen der mechanischen Teile sowie mit
Schäden am Instrument zu rechnen (Resonanzbodenrisse, Tasten bleiben hängen etc.) Bitte überprüfen
Sie diese Werte mittels eines Thermometers/Hygrometers. Diese Geräte sind nicht teuer und selbstverständlich bei uns erhältlich.